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BAUABNAHME

Bauabnahme nach Baufertigstellung / Baumängelaufnahme

Mit der Bauabnahme endet die Ausführungsphase und das Objekt/Werk geht mit allen Rechten und Pflichten in die Obhut des Bauherrn oder der Käuferschaft über. Die Bauabnahme stellt gemäss OR und SIA Norm 118 die letzte Möglichkeit dar, sichtbare Mängel beim Ersteller geltend zu machen. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme erkennbare und nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt. Jeder Bauherr oder Käufer besitzt das Recht, sich bei der Bauabnahme von einem versierten Baufachmann/Bauexperten begleiten oder vertreten zu lassen. Zudem lässt sich bei sorgfältiger Ausführung der Kontrollen und Abnahmen das Risiko von Garantiemängel um ein Vielfaches verkleinern.

 

Unterstützung und Begleitung durch zweibeeimmobilien gmbh bei der Bauabnahme:

Prüfung der vertraglichen Grundlagen vor der Bauabnahme

Augenschein/Kontrolle mit Prüfung des gesamten Werks oder einzelner Werkteile

Mängelaufnahme und Protokollierung vorhandener Baumängel in Bauabnahmeprotokoll

Führung von Mängelbehebungsprozess bis zur korrekten Fertigstellung des Werks

GARANTIEABNAHME

Garantieabnahme zwei Jahre nach Baufertigstellung / Garantiemängelaufnahme

Unmittelbar nach der Bauabnahme des Objekts/Werks beginnen die Garantiefristen und Rügefristen zu laufen.

Bei Verträgen nach OR müssen nun festgestellte Mängel sofort gerügt werden. Bei Verträgen nach Norm SIA 118 kann während zweier Jahre jederzeit – und nicht nur sofort nach Entdeckung – gerügt werden. Ausserdem hat während der zweijährigen Rügefrist der Unternehmer die vertragsgemässe Ausführung zu beweisen. Dies bedeutet eine Umkehr der Beweislast. Es ist äusserst wichtig, vor Ablauf der zweijährigen Rügefrist eine saubere und korrekte Garantiemängelaufnahme durchzuführen und die vorhandenen Mängel rechtzeitig beim Ersteller/Unternehmer anzuzeigen.

Auch wenn die zweibeeimmobilien gmbh bei vorangehenden Schritten nicht in den Bauprozess eingebunden war, kann auf die Unterstützung bei der Garantieabnahme zwei Jahre nach Baufertigstellung zurückgegriffen werden. Wie bereits erwähnt ist es äusserst wichtig, dass die Rügefristen korrekt eingehalten werden.

Unterstützung und Begleitung durch zweibeeimmobilien gmbh bei der Garantieabnahme:

Mängelaufnahme mit der Eigentümerschaft und dem Ersteller/Unternehmer vor Ablauf der

zweijährigen Garantie- und Rügefrist

Protokollierung der Garantiemängel und Versand an Vertragspartner

Koordination der Garantiemängelerleidgungsarbeiten mit allen zuständigen Vertragspartnern

Kontrolle der Mängelerledigungsarbeiten und erneute Protokollierung bei nicht korrekt erledigten Arbeiten

Durchsetzung der Bauherrenrechte von verdeckten Mängeln und deren Verjährungsfristen,

die in der Regel fünf Jahre betragen

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