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19.03.2020 | INFORMATION ZUM BETRIEB VON ZWEIBEEIMMOBILIEN BIS ZUM 27.04.2020

Der Betrieb der zweibeeimmobilien gmbh läuft unter Berücksichtigung der hygienischen Sicherheitsmassnahmen weiter. Die Öffnungszeiten bleiben wie gewohnt. Für alle Dienstleistungen können Sie wie gewohnt Termine vereinbaren.

Nach Ablauf der Garantiefrist gilt gemäss SIA 118 eine weitere Frist von noch einmal drei Jahren, während der verdeckte Mängel gerügt werden können, sofern diese unverzüglich angezeigt werden.

Laut SIA 118 gilt zudem eine zehnjährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel. Diese Bestimmung kommt zum Beispiel dann zur Anwendung, wenn es bereits in der Ausführung zu Fehlern kam oder das Bauwerk von Anfang an mit Mängeln behaftet war und der Unternehmer dies absichtlich verschwiegen hat. In der Praxis wird es allerdings Schwierigkeiten bereiten, einen solchen Nachweis zu führen.

Quelle: Beobachter

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